Traktanden
Wahl der Stimmenzähler/innen und Genehmigung der Traktandenliste:
Den Jahresbericht des Vorstands findest du auf den Seiten 4-5 des Geschäftsberichts.
Den Jahresbericht des Häuserrats findest du auf Seite 29 des Geschäftsberichts.
Die Angaben zu den Abstimmungspunkten der Jahresrechnung findest du auf den nachfolgend genannten Seiten des Geschäftsberichts (GB):
- Kenntnisnahme des Berichts der Revisionsstelle, GB S. 25
- Jahresrechnung, GB S. 18-24
- Jahresergebnis, GB S. 24
Das Budget findest du auf S. 19 des Geschäftsberichts.
Wahlen 2023
Für die Generalversammlung (GV) 2023 sind Neuwahlen traktandiert. Alle durch die GV zu wählenden Gremien werden für eine weitere Amtszeit von einem Jahr gewählt. Unser Überblick ermöglicht dir, dich vor den schriftlichen Wahlen zu informieren.
Vorstand und Präsidium
Die vier Vorstandsmitglieder Leila Hofmann, Yvonne Dünki, Peter Gröbly und Mathias Ritzmann stellen sich zur Wiederwahl. Leila Hofmann stellt sich als Präsidentin zur Wahl.
Die Findungskommission schlägt der GV folgende Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl vor:
Mehr zur Findung der Vorstandskandidaten erfährst du im Bericht der Findungskommission.
Marco Anzidei und Monika Wirz treten an der GV 2023 zurück. Wir danken ihnen für den langjährigen Einsatz herzlich und wünschen für die Zukunft nur das Beste.
Geschäftsprüfungskommission
Stephanie Engelhardt-Scherf, Susanne Fankhauser, Stefano Terzi und Roland Rusnak stellen sich zur Wiederwahl.
Solidaritätskommission
Die beiden Mitglieder der Solidaritätskommission, Claudia Imdorf und Beatrice Helbling-Wehrli, stellen sich zur Wiederwahl.
Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle wird jährlich gewählt. Die Zusammenarbeit mit Temis hat sich bewährt, deshalb schlägt der Vorstand der GV Temis zur Wiederwahl vor.
Revisionsstelle
Auch die Revisionsstelle wird jährlich gewählt. Der Vorstand schlägt der GV die OTG Ostschweizerische Treuhand Zürich AG zur Wiederwahl vor. Die Zusammenarbeit mit der OTG Ostschweizerische Treuhand Zürich AG hat sich in den letzten Jahren bewährt.
Antrag des Vorstands an die Generalversammlung
Zur Finanzierung des Umbaus der Liegenschaft Obertor 15/17a in Winterthur wird ein Projektkredit im Umfang von CHF 4‘800’000.- genehmigt. Der Vorstand wird beauftragt, den entsprechenden Baurechtsvertrag mit der Stadt auszuhandeln, zu unterzeichnen und die bewilligten Mittel im Sinne einer nachhaltigen Projektentwicklung einzusetzen.
Hintergrund zum Antrag
Die Stadt Winterthur hat die bisher von der Polizei genutzten Liegenschaften Obertor 15/17a Ende 2022 im Baurecht ausgeschrieben und drei Bewerbungen erhalten. Sie erteilte der Gesewo im März 2023 den Zuschlag. Erstellt werden können ca. zehn Wohnungen für etwa 20 Personen, darüber hinaus Flächen für die Gemeinschaft und Gewerbe. Die beiden Häuser müssen grundlegend saniert werden.
Die Anlagekosten liegen aller Voraussicht nach unter 5 Millionen Franken. Gemäss den „Richtlinien Liegenschaftenkauf und Projektgenehmigung“ fällt das Projekt damit in den Kompetenzbereich des Vorstands. Allerdings gehen diese Richtlinien implizit vom Kauf von Liegenschaften aus, nicht vom Erwerb im Baurecht. Gegenwärtig werden diese Richtlinien überarbeitet, um erst zu bildende Hausvereine einerseits und Baurechtsliegenschaften anderseits zu berücksichtigen. Voraussichtlich fällt das Obertor anschliessend in den Kompetenzbereich der Generalversammlung. Dies möchte der Vorstand schon jetzt berücksichtigen.
Stellungnahme des Häuserrats
Der Häuserrat befürwortet das Projekt Obertor und dankt dem Vorstand für die ausführliche und einladende Dokumentation.
Dass die Gesewo als Partner in der Stadt Winterthur und Umgebung so ernst genommen wird, ist indirekt auch ein Kompliment an alle Mitgestalter/innen der Genossenschaft für selbstverwaltetes Wohnen.
Auf die Präsenz und ausstrahlende Wirkung in der Winterthurer Altstadt dürfen wir gespannt sein.
Die ausserordentliche GV vom Frühjahr hat gezeigt, dass die Gesewo klären muss, wie Hausprojekte partizipativ entwickelt werden sollen, wenn kein bestehender Hausverein das Projekt initiiert, dass es aber nicht sinnvoll ist auf Projekte zu verzichten, die von öffentlichen Trägern an uns herangetragen werden.
Der Häuserrat weist darauf hin, dass die Anliegen der kleineren (und älteren) Häuser auch mit dem Zuwachs weiterhin Gehör finden und bearbeitet werden sollen. Dafür müssen die nötigen Ressourcen bei der Geschäftsstelle vorhanden sein.
So freuen wir uns mit Vorstand und Geschäftsstelle auf dieses neue Baby der Gesewo.
Antrag des Vorstands zur Rücknahme der Entscheidung «Bilanzierung der Gemeinwohl-Ökonomie» vom 22. Mai 2019
Der Vorstand beantragt die Wiedererwägung des Antrags «Innovationsfonds: Bilanzierung der Gemeinwohl-Ökonomie».
Bei Annahme dieses Rückkommensantrags:
Der Vorstand empfiehlt den Antrag «Innovationsfonds: Bilanzierung der Gemeinwohl-Ökonomie» abzulehnen.
Kurzer Ausblick des Vorstands auf die nachfolgenden Themen:
- Entschädigungsreglement
- Strategie-Entwicklung der Gesewo
- Grundsätze der Nachhaltigkeit der Gesewo
- Akquisitionsprojekte